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BGB

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die materiell-rechtlichen Regelungen zu allen Fragen des Ehe- und Familienrechts enthalten. Diese Regelungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Scheidung erfolgen kann, wer wem Unterhalt in welcher Höhe schuldet, wie der Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften durchzuführen ist, wann die elterliche Sorge für Kinder auf einen Elternteil übertragen werden kann usw.

Unterhalt der getrennten Ehegatten, Hausrat und Ehewohnung bei Getrenntleben, §§ 1361 ff.

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, §§ 1569 - 1586b

Versorgungsausgleich, § 1587

Verwandtenunterhalt, §§ 1601 - 1615o

Elterliche Sorge, §§ 1626 - 1698b

ZPO

Die Zivilprozessordnung (ZPO) enthält die Verfahrensvorschriften für den Prozess, also z.B. die Regelung der sachlichen und örtlichen Gerichtszuständigkeit, den Ablauf des Gerichtsverfahren usw.

Zuständigkeit für Verfahren in Ehesachen, §§ 606, 606a (für Scheidungen)

Zuständigkeit des Familiengerichts, § 621 (für andere Familiensachen)

Scheidungsantrag, § 622

Verbund von Scheidungs- und Folgesachen, § 623

Einverständliche Scheidung, § 630

Verfahren über den Unterhalt, § 642 (Zuständigkeit)

Abänderungsklage, § 323

GewSchG

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG ) zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Ehegatte gewalttätig ist und / oder den anderen Ehegatten bedroht, verfolgt oder ihm Gewalt antut.

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen, Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten § 1-4

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