Gesetze
BGB
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die materiell-rechtlichen Regelungen zu allen Fragen des Ehe- und Familienrechts enthalten. Diese Regelungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Scheidung erfolgen kann, wer wem Unterhalt in welcher Höhe schuldet, wie der Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften durchzuführen ist, wann die elterliche Sorge für Kinder auf einen Elternteil übertragen werden kann usw.
Unterhalt der getrennten Ehegatten, Hausrat und Ehewohnung bei Getrenntleben, §§ 1361 ff.
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, §§ 1569 - 1586b
Versorgungsausgleich, § 1587
Verwandtenunterhalt, §§ 1601 - 1615o
Elterliche Sorge, §§ 1626 - 1698b
ZPO
Die Zivilprozessordnung (ZPO) enthält die Verfahrensvorschriften für den Prozess, also z.B. die Regelung der sachlichen und örtlichen Gerichtszuständigkeit, den Ablauf des Gerichtsverfahren usw.
Zuständigkeit für Verfahren in Ehesachen, §§ 606, 606a (für Scheidungen)
Zuständigkeit des Familiengerichts, § 621 (für andere Familiensachen)
Scheidungsantrag, § 622
Verbund von Scheidungs- und Folgesachen, § 623
Einverständliche Scheidung, § 630
Verfahren über den Unterhalt, § 642 (Zuständigkeit)
Abänderungsklage, § 323
GewSchG
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG ) zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Ehegatte gewalttätig ist und / oder den anderen Ehegatten bedroht, verfolgt oder ihm Gewalt antut.
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen, Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten § 1-4