Informationen zum Scheidungsformular
Scheidungsformular
Sie finden hier das Scheidungsformular. Füllen Sie es bitte gewissenhaft aus, damit wir Ihnen schnellstmöglich helfen können. Wir haben Ihnen ausserdem auf dieser Seite weitere wichtige Informationen für den reibungslosen Ablauf zusammengestellt.
Scheidungsformular aufrufen
Ehescheidungsformular
Mit unserem Scheidungsformular können Sie bequem den Scheidungsantrag für eine einvernehmliche Scheidung von zu Hause stellen. Ein persönlicher Besuch beim Rechtsanwalt entfällt. Lediglich zum Scheidungstermin bei Familiengericht müssen Sie persönlich erscheinen.
Lesen Sie bitte die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam durch. Sie enthalten wichtige Hinweise für das Ausfüllen des Scheidungsantrags.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Scheidungsformulars benötigen, können Sie uns per Telefon 0 52 22 - 96 25 85 und Mail jederzeit erreichen.
Bitte füllen Sie das Scheidungsformular unbedingt vollständig aus!
Mit dem Ausfüllen und Abschicken des Scheidungsformulars beauftragen Sie die Kanzlei Schirneker-Reineke & Rensing mit der Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Für die ordnungsgemäße und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Scheidung benötigen wir leider zahlreiche Informationen, die in das Scheidungsformular eingetragen werden müssen.
Bitte füllen Sie deshalb das Formular unbedingt vollständig aus. Insbesondere bitten wir Sie, uns das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten mitzuteilen (ungefähre Angabe genügt).
Datenschutz
Wir garantieren Ihnen die Sicherheit der uns mitgeteilten Daten:
Die an unsere Kanzlei übersandten Daten gehen unmittelbar an unsere Kanzlei und unterliegen einer umfassenden anwaltlichen Schweigepflicht. Das gilt selbstverständlich auch, wenn ein Mandatsverhaltnis nicht zustande kommt. Somit ist die Vertraulichkeit Ihrer Informationen umfassend gewährleistet.
Falls Sie uns Ihre Daten nicht über das Internet schicken möchten:
Sie können das Scheidungsformular auch ausdrucken und uns per Post oder per Fax zusenden:
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing
Hoffmannstr. 11
32105 Bad Salzuflen
Tel.: 0 52 22 - 96 25 85
Fax: 0 52 22 - 96 25 86
Zeitpunkt der Antragstellung beim Familiengericht
Der Scheidungsantrag kann auch schon dann beim Familiengericht gestellt werden, wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Insbesondere dann, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, dauert es bis zum Scheidungstermin beim Familiengericht in der Regel einige Monate, weil die Auskünfte der Rentenversicherungsträger erst noch eingeholt werden müssen.
Je früher Sie also den Scheidungsantrag stellen, desto früher können wir für Sie tätig werden, und um so früher kann die Scheidung ausgesprochen werden. Bitte beachten Sie, dass die Ehe aber erst dann geschieden werden kann, wenn das nach Trennungsjahr abgelaufen ist. Es empfiehlt sich daher, den Scheidungsantrag frühestens 10 Monate nach der Trennung beim Familiengericht zu stellen.
Ablauf der Scheidung
Den detaillierten Ablauf eines Scheidungsverfahren erläutern wir Ihnen hier.
Scheidungsantrag innerhalb von 3 Tagen beim Familiengericht
Falls Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, und wir keine Rckfragen an Sie stellen müssen, stellen wir den Scheidungsantrag innerhalb von 3 Tagen beim zuständigen Familiengericht.
Verfahrenskosten
Die Höhe der anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten erläutern wir Ihnen hier detailliert.