Ablauf Onlinescheidung
Phase 1
Eine Scheidung über scheidungs-abwicklung.de spart Geld, Zeit und Nerven. Denn den Scheidungsauftrag erteilen Sie ganz bequem von zu Hause über das Internet, indem Sie in das Scheidungsformular alle benötigten Daten eingeben und uns entweder per Email, per Post oder per Fax zusenden. Eine Terminabsprache und der Besuch der Anwaltskanzlei entfallen. Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei natürlich trotzdem jederzeit per Email, Telefon und auf Wunsch natürlich auch persönlich zu Verfügung.
Die Scheidung über scheidungs-abwicklung.de ist vor allem dann eine vernünftige Alternative, wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten schon über alle Scheidungsfolgen geeinigt haben und einen Rechtsanwalt nur noch für den formellen Vollzug der Scheidung, nämlich für das gerichtliche Scheidungsverfahren, benötigen. Auch sind die Verfahrenskosten deutlich geringer, wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten bereits geeinigt haben.
Phase 2
Nachdem Sie das Scheidungsformular ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie eine Email-Bestätigung. Wir bereiten den Scheidungsantrag für Sie vor, senden diesen an das zuständige Familiengericht und Ihnen eine Abschrift für Ihre Unterlagen. Wegen der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsvergütung erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Wichtig: Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten erst dann zu, wenn die Gerichtskosten bezahlt wurden.
Hinweis: Je zügiger Sie die Rechnung bezahlen, desto schneller kann das Scheidungsverfahren vor Gericht eingeleitet werden. Falls Sie die Verfahrenskosten nicht selbst bezahlen können, können wir für das Verfahren Prozeßkostenhilfe für Sie beantragen. Dazu benötigen wir zusätzlich die ausgefüllte „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ IM ORIGINAL.
Tipp: Wenn Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung haben, verkürzt sich das Scheidungsverfahren in der Regel deutlich. Noch schneller geht es, wenn Sie den Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Rente) zusammen mit dem Scheidungsformular ausfüllen und uns in 4-facher Ausfertigung IM ORIGINAL zusenden. Denn die Einholung der Auskünfte von den Rentenversicherungsträgern bestimmt die Dauer des Scheidungsverfahrens ganz entscheidend. Bei Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich lesen Sie bitte die Erläuterungen zum Fragebogen Versorgungsausgleich oder kontaktieren Sie uns.
Phase 3
Sobald dem Familiengericht die Auskünfte der Rentenversicherungsträger für den Versorgungsausgleich vorliegen, lädt das Familiengericht die Ehegatten zum Scheidungstermin.
Selbstverständlich begleiten wir Sie bei der Verhandlung. Diese dauert i.d.R. nicht länger als 15 Minuten. Danach sind Sie geschieden.